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„Buyx faselt“ – Strafanzeige

Hoca

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Als recht dünnhäutig erweist sich die ehemalige Vorsitzende des deutschen Ethikrates, Alena Buyx. Sie zeigte den Hannoveraner Professor und Corona-Kritiker Stefan Homburg wegen Beleidigung an. Homburg hatte auf Twitter geschrieben: „Buyx faselt ständig von der nächsten ‚Pandemie‘. Sie wollen das Spiel offenbar mit verfeinerten Methoden wiederholen. Der WHO-Vertrag macht’s möglich.“

Dass dies keine strafbare Beleidigung ist, sagt einem schon der gesunde Menschenverstand. Es lässt sich aber auch juristisch begründen, sogar in aller Kürze:

Es ist nicht Aufgabe des Beleidigungsparagrafen (§ 185 StGB), Menschen vor bloßer Taktlosigkeit oder Unhöflichkeit zu schützen. Bei nur unhöflichen Formulierungen müssen besondere Umstände hinzukommen, aus denen sich positiv der Wille ergibt, dem Angesprochenen seinen Achtungsanspruch als Mitmensch abzusprechen. Im Bereich der politischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung darf die Sprache auch „robust“ sein. Faseln bedeutet laut Duden, unüberlegt, wirr, meist weitschweifig und ohne genaue Sachkenntnis von etwas reden oder über etwas schreiben, Unsinn von sich zu geben. Da sich Stefan Homburg auf sachbezogene Äußerungen von Buyx bezieht, liegt also gar kein direkter persönlicher Angriff auf die Frau vor. Sondern nur eine Kritik, dass sie sich zu den Sachfragen nicht überzeugend äußert. Das aber ist im Kern eben nicht mehr als eine zulässige Meinungsäußerung.

Wir können also guter Dinge sein, dass spätestens der Staatsanwalt schon den Anfangsverdacht verneint. Ärgern dürfen wir uns allerdings darüber, dass mit solchen Aktionen – ein näher beschreibendes Adjektiv lasse ich bewusst weg – die Strafverfolgungsbehörden davon abgehalten werden, sich um wichtigere Dinge zu kümmern.

 
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